Die Tarife für den Wasser- und Abwasserverbrauch werden vom Gemeindeausschuss in der von den geltenden Gesetzesbestimmungen vorgeschriebenen Art und Weise beschlossen und festgelegt. Die Einnahmen aus dem Wasserzins dienen der Amortisierung, der Instandhaltung und der Verbesserung der Wasserleitungen. Die Wasserverbrauchsgebühr wird dem effektiven Wasserverbrauch entsprechend berechnet, der mittels Wasserzähler ermittelt wird.
Die Einhebung des Wasserzinses erfolgt jährlich im nachhinein mittels eigener Rolle für die Vermögenseinkünfte. Die Zahlung der Gebühr hat mittels Banküberweisung zu erfolgen. Bei Nichtbezahlung des Wasserzinses wird die Zwangseintreibung gemäß D.P.R. Nr. 43 vom 28.01.1988 eingeleitet und die Wasserzufuhr eingestellt.
Gebühren | werden jährlich vom Gemeindeausschuss festgelegt, getrennt für Wasser und Abwasser |
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Voraussetzungen | siehe oben |
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Unterlagen | keine |
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