Konzessionabgabe (Erschließungsbeitrag, Baukostenabgabe)

Allgemeine Information

Der Erlass der Baukonzession ist mit der Errichtung einer Abgabe verbunden, welche nach der Belastung durch die Erschließungskosten und nach den Baukosten bemessen wird.

Die Konzessionsabgaben beziehen sich auf die realisierte Kubatur über der Erde von Gebäuden u.ä.

Nach der Genehmigung des Projektes durch die Baukommission wird die Berechnung der Konzessionsgebühren aufgrund der Kubaturberechnung, die als ergänzender Bestandteil der Baukonzession angesehen wird, erstellt.

Die Konzessionsabgabe setzt sich aus dem Erschließungsbeitrag und aus der Baukostenabgabe zusammen.

Der Erschließungsbeitrag wird unterteilt in:

  • Primärer Erschließungsbeitrag 70% (Straßen, Parkplätze, Kanalisierungen, Trinkwasserversorgung, Stromversorgung, öffentlicher Beleuchtung, Grünflächen, Fernheizanlagen- und Netze)
  • Sekundärer Erschließungsbeitrag 30% (Kindergärten, Pflichtschulen, Kirchen, Sportanlagen usw.)

Baukostenabgabe

Die Höhe der Konzessionsabgaben richten sich nach dem vom Landesausschuss 2mal jährlich festgesetzten Baukosten pro .

Der Erschließungsbeitrag beträgt in der Gemeinde Olang 7,5% und die Baukostenabgabe 15% der halbjährlich festgelegten Landesbaukosten pro .

Die Entrichtung der Baukostenabgabe ist in einigen Fällen befreit. 

Weitere Informationen

Zuständig

DEU