Laut Art. 2 der Geschäftsordnung des Seniorenbeirates, genehmigt mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 29 vom 19.07.2023, setzt sich der Beirat aus 5 Mitgliedern zusammen:
- dem/der für den Bereich zuständigen Gemeindereferent/in;
- aus 4 Mitgliedern, die vom Gemeinderat unter den Vertretern gewählt werden, die vorher von den Vereinen die im Gemeindegebiet zugunsten der Senioren tätig sind, schriftlich namhaft gemacht worden sind;
Der Seniorenbeirat bleibt ebenso lange im Amt wie der Gemeinderat und wird nach der Neuwahl des Gemeinderates erneuert. Bis zu seiner Neubildung kann der eingesetzte Beirat seine Tätigkeit fortführen.