Landschaftsplan Durchführungsbestimmungen - Dekret Nr. 18263 vom 02.10.2020 - Harmonisierung

Die Durchführungsbestimmungen zum Landschaftsplan der Gemeinde Olang (Dekret Nr. 18263 vom 02.10.2020 – Harmonisierung) regeln, wie der Landschaftsplan in der Praxis angewendet und umgesetzt wird. 

Sie konkretisieren die gesetzlichen Vorgaben des Landesgesetzes „Raum und Landschaft“ und dienen dem Schutz und der nachhaltigen Nutzung des Gemeindegebiets.

Themen
Kategorien
Veröffentlichungsdatum

12.05.2026

Beschreibung

Die Durchführungsbestimmungen sollen sicherstellen, dass Eingriffe in die Landschaft kontrolliert erfolgen und der Schutz von Natur, Umwelt und Kulturlandschaft langfristig gewährleistet bleibt, während gleichzeitig eine geordnete Entwicklung des Gemeindegebiets möglich ist.

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Bauamt

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Veröffentlichungsdatum

12.05.2026

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Zuletzt aktualisiert: 11.06.2026, 09:40 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

Dokument zur Programmierung und Berichterstattung

Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

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