Gesuch um Streichung aus dem Verzeichnis der Stimmzähler

Stimmzähler helfen und wirken an den Wahlvorgängen in den Wahlsektionen mit.

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Beschreibung

Im Sinne des Art. 5 des Gesetzes vom 8. März 1989, Nr. 95, kann durch Angabe von schwerwiegenden, berechtigten und nachgewiesenen Gründen um die Streichung aus dem Verzeichnis der für das Amt des Stimmzählers eines Wahlsitzes geeigneten Person ersucht werden.

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04.05.2026

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Zuletzt aktualisiert: 28.07.2026, 11:39 Uhr

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Antrag

Schriftliche Anträge, die von einer Privatperson an eine öffentliche Verwaltung gerichtet werden und...

Dokument Politische Aktivitäten

Dokumente, wie z.B. Tagesordnungen, Anfragen, Anträge usw.

Dokument über die internen Arbeitsweisen

Dokumente, in Bezug auf die interne Arbeitsweise der Körperschaft, wie z.B. die Ämterordnung, interne...

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Dokumente, wie z.B. Bilanzen, Programm der öffentlichen Arbeiten, usw.

Formulare

Formulare, der Ämter der öffentlichen Verwaltungen. Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen...

Rechtsakt

Rechtsakte, wie z.B. Gesetze, Dekrete, Verordnungen, usw.

Unterstützendes (technisches) Dokument

Dokumente, wie z.B. Präsentationen, technische Berichte, Leitlinien, allgemeine Veröffentlichungen