Wasser- und Abwassergebühr

Wasser- und Abwassergebühr

Veröffentlichungsdatum:

02.01.2025

Lesedauer

1 Minute

Kategorien

Beschreibung

Die Tarife für den Wasser- und Abwasserverbrauch werden vom Gemeindeausschuss in der von den geltenden Gesetzesbestimmungen vorgeschriebenen Art und Weise beschlossen und festgelegt. Die Einnahmen aus dem Wasserzins dienen der Amortisierung, der Instandhaltung und der Verbesserung der Wasserleitungen. Die Wasserverbrauchsgebühr wird dem effektiven Wasserverbrauch entsprechend berechnet, der mittels Wasserzähler ermittelt wird.

Die Einhebung des Wasserzinses erfolgt jährlich im nachhinein mittels eigener Rolle für die Vermögenseinkünfte. Die Zahlung der Gebühr hat mittels Banküberweisung zu erfolgen. Bei Nichtbezahlung des Wasserzinses wird die Zwangseintreibung gemäß D.P.R. Nr. 43 vom 28.01.1988 eingeleitet und die Wasserzufuhr eingestellt.

Gebühren

werden jährlich vom Gemeindeausschuss festgelegt, getrennt für Wasser und Abwasser

Voraussetzungen

siehe oben

Unterlagen

keine

Weitere Informationen

Zuständig

Kontakt

Steueramt

FLORIANIPLATZ 18, 39030 OLANG+39 0474 497650info@olang.eu

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 28.07.2026, 12:02 Uhr

Entdecken

Bekanntmachungen

Ausschreibungen, Bekanntmachungen von Wettbewerben und weitere Informationen für Bürger*innen und Unternehmen....

News

Aktuelle Informationen über Veranstaltungen und das kulturelle Leben in der Gemeinde.