Plakatierungsdienst

Plakatierungsdienst

Veröffentlichungsdatum:

02.01.2025

Lesedauer

1 Minute

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Beschreibung

Der Bürger, der Plakate durch Direktplakatierung, d.h. selber anbringen möchte, muss sich an das Amt für Werbesteuer und Plakatierungsdienst wenden.

Er ist verpflichtet, alle Plakate die an öffentlichen Anschlageflächen (siehe weiter unten - Anschlageflächen für den Plakatierungsdienst), in Bars, Hotels, Gasthäusern, Geschäften usw. angeschlagen werden, für den vorgesehenen Zeitraum der Anbringung zu stempeln. Weiters muss er eine eigens dafür vorgeschriebene Erklärung unterzeichnen. Die Zahlung der Gebühr hat bei Inanspruchnahme des Dienstes auf das Schatzamtskontokorrent der Gemeinde Olang Nr. IT30Q0604511619000000012260 zu erfolgen.


Gebühren

Die Plakatierungsgebühr wird pro Blatt und nach Dauer der Plakatierung berechnet. Die Grundgebühr beträgt 1,33 € pro Blatt (max. Größe 70 cm x 100 cm) für 10 Tage. Es sind verschiedene Ermäßigungen vorgesehen.

Voraussetzungen

siehe oben

Unterlagen

Ansuchen um öffentliche Plakatierung


Anschlageflächen für die Plakatierung

Niederolang:
  • Pfarrstraße - auf der Kirchmauer
  • Rienzstraße - oberhalb vom Spielplatz
Mitterolang:
  • Peter-Sigmayr-Platz - oberhalb von der Kirche
  • Peter-Sigmayr-Platz - im Park
  • Parkplatz Krempe
Oberolang:
  • Parkplatz/Bushaltestelle: gegenüber Alpinhotel Keil
  • Aue - oberhalb vom Park
Geiselsberg:
  • Furkelstraße - zwischen Schule und Feuerwehrhalle


Weitere Informationen

Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemassnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten

Kontakt

Steueramt

FLORIANIPLATZ 18, 39030 OLANG+39 0474 497650info@olang.eu

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 28.07.2026, 11:59 Uhr

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