Die Müllentsorgungsgebühr ist für alle Gebäude und Ansiedlungen, unabhängig von ihrem Verwendungszweck, zu bezahlen. Die Neu- bzw. Änderungsmeldung muss innerhalb von 10 Tagen ab Beginn bzw. Änderung der Besetzung oder Nutzung direkt oder mittels Einschreibebrief abgegeben werden. Bei Abgabe der Meldung mittels Einschreibebrief ist das Absendedatum maßgebend. Nicht gebührenpflichtige Lokale und Flächen sind:
- nicht genutzte oder unbenutzbar gewordene Lokale und Flächen,
- alle Lokale und Flächen, in denen wegen ihrer natürlichen Beschaffenheit oder wegen ihrer dauerhaften Zweckbestimmung kein Müll anfallen kann,
- Lokale und Flächen, deren Abfälle aufgrund von Gesetzesbestimmungen, Verordnungen und Abkommen nicht an den öffentlichen Gemeindedienst abzugeben sind.
Die Gemeindeverwaltung bietet für die Gebührenpflichtigen folgende Dienstleistungen:
- Anschluss an die Hausmüllsammlung: Zuteilung eines Restmüllbehälters (schwarze Tonne) sowie Zuteilung eines Chips für die elektronische Erfassung der Entleerungen
- Anschluss an die Biomüllsammlung (braune Tonne)
- Für private Haushalte Nutzung der Wertstoffinseln (grüne Container für Glas, gelbe Container für Papier und blaue Container für Metalle)
- Nutzung des Recyclinghofes Olang/Rasen für die Anlieferung von: - wiederverwertbaren Abfallsorten - Bauschutt (Haushalte) - Altfette - gefährlichen Sondermüll - Kartonagen
Gebühren | jährlich festgelegte Gebühr |
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Voraussetzungen | siehe oben |
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Unterlagen | Mitteilung der Neumeldung, Abmeldung bzw. Ummeldung |
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Weitere Informationen
Informationsbroschüre zur Mülltrennung
Müllkalender 2025
Müllkalender 2025: Goste, Salla und Waldhöfe